Änderungen 2025

Neuigkeiten im slowakischen Steuerrecht 2025 

 

 

Slovak tax law undergoes some  important changes in 2025:

The general VAT rate rises from 20% to 23%.

Income tax and corporate income tax rates for small companies with yearly sales figures of up to €100,000  will be reduced to 15% and 10% respectively whereas the corporate income tax rate for companies achieving sales of over €5 million € will be increased to 24%.

The  year 2025 sees also  the implementation of a financial transaction tax concerning business entities and affecting  transactions envolving business accounts

 

 

1)Einleitung 

 

Es erfolgen per 1. Jänner 2025 zahlreiche Änderungen im slowakischen Steuerrecht, diese betreffen im wesentlichen  die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Dividendensteuer, eine neue Steuer auf Finanztransaktionen sowie Änderungen beim Kinderbonus

 

2)Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer

 

2.1.) Mehrwertsteuersätze

 

Der allgemeine Mehrwertsteuersatz wird mit 1. Jänner von 20% auf 23 % erhöht.

Daneben erfolgt die Einführung von zwei neuen Kategorien reduzierter Mehrwertsteuersätze

 

Kategorie 1: reduzierter Mehrwertsteuersatz von 19 %:

Dieser reduzierte Mehrwertsteuersatz von 19 % betrifft im wesentlichen Elektrizität Salz und bestimmte Lebensmittel

 

 

Kategorie 2: reduzierter Mehrwertsteuersatz von 5 %

Der  reduzierte Mehrwertsteuersatz von 5 % gilt zb für bestimmte Grundnahrungsmittel (Fleisch,Molkereiprodukte) gedruckte und elektronische Bücher Unterkunfts- und Verpflegungsdienstleistungen

 

2.2.) Kleinunternehmer Grenze

 

Die Kleinunternehmer Grenze für Zwecke der Mehrwertsteuer wird von 48.790€ auf 50.000 € Umsatz pro Jahr angehoben.

Wenn die Umsatzgrenze überschritten wird gilt die Mehrwertsteuerpflicht ab dem ersten Kalendertag des darauf folgenden Jahres. Eine Toleranzregelung betreffend das einmalige Überschreiten der  Umsatzgrenze wie in  Österreich gibt es in der Slowakei nicht.

 

Sofern der Umsatz 62.500 € überschreitet gilt die Mehrwertsteuerpflicht schon ab diesem Umsatz der zur Überschreitung geführt hat

 

3) Änderungen bei der Einkommensteuer

 

3.1.Kleinunternehmerbegünstigung 

 

eine natürliche Person welche einen Umsatz aus unternehmerischer Tätigkeit von maximal 100.000 € pro Jahr erzielt unterliegt ab dem Jahr 2025 einem reduzierten Steuersatz von 15 %.

 

Anmerkung: allgemein gilt in der Slowakei ein Steuersatz von 19 % bis zu einem Einkommen von ca 50.000€ pro Jahr . und ein Einkommensteuersatz von 25 % für die darüberliegenden Einkommensteile 

 

 

3.2. Kommanditgesellschaft als Kleinunternehmer

 

Dieser reduzierte Einkommensteuersatz von 15%  ist auch für den Komplementär einer Kommanditgesellschaft (K.S.)anwendbar, soferne es sich beim Komplementär um eine natürliche Person handelt.

 

Das bedeutet, wenn eine  Kommanditgesellschaft einen Umsatz von maximal 100.000 € pro Jahr erzielt, beträgt der Steuersatz für den Gewinnanteil des Komplementärs  15 %.

Für den Gewinn Anteil des Kommanditisten gilt im Gegensatz dazu die Regelung der Körperschaftssteuer (siehe unten Abschnitt 4), da dieser in der Slowakei der Körperschaftsteuer und nicht der Einkommensteuer unterliegt

 

4) Änderungen bei der Körperschaftsteuer

 

Ab 2025 werden zusätzlich zum allgemeinenKörperschaftsteuersatz von 21% noch  ein reduzierter Steuersatz sowie ein erhöhter Steuersatz eingeführt

 

4.1. reduzierterr Körperschaftsteuersatz:

 

Ab dem Jahr 2025 gilt für  Gesellschaften mit einem Umsatz von maximal 100.000 €  pro Jahr welche der Körperschaftsteuer unterliegen ein reduzierter Steuersatz von 10 %

 

Der Körperschaftssteuer unterliegen in diesem Zusammenhang folgende Gesellschaftsformen

 

-GmbH (s.r.o.) 

-Aktiengesellschaft (A.S.)

-Kommanditgesellschaft (K.S.) mit dem Gewinn Anteil des Kommanditisten

 

4.2. Erhöhter  Körperschaftsteuersatz

 

Für Körperschaftssteuerpflichtige Gesellschaften mit einem Umsatz von über 5 Millionen € wird der Körperschaftssteuersatz auf 24 % angehoben.

 

 

5)Änderungen bei der Dividendensteuer

 

Ab 1.1.2025 wird die Steuer auf Dividenden einer Aktiengesellschaft, auf  Gewinnausschüttungen einer GmbH (s.r.o.) sowie auf die Ausschüttungen an Kommanditisten einer K.S. von 10 % wieder auf 7 % reduziert

 

Dies gilt für Ausschüttungen von Gewinnen die ab dem 1. Jänner 2025 entstanden sind

 

Für Ausschüttungen von Gewinnen des Jahres 2024 ist die Dividfendensteuer in Höhe von 10% weiter anwendbar

 

6) Einführung einer Finanztransaktionssteuer

 

Mit Wirksamkeit 1. April 2025 wird eine Steuer auf Finanztransaktionen eingeführt

 

 

6.1. Steuersubjekt

 

Steuersubjekt sind Einzelunternehmer und Gesellschaften sowie Zweigniederlassungen ausländische Unternehmer und Gesellschaften

 

6.2.Steuergegenstand und Steuersatz

 

Der Steuer unterliegen folgende Transaktionen:

 

  1. Überweisungen von Geschäftskonten: o Steuersatz: 0,4 % des Transaktionsbetrags (mind. 0,01 EUR, max. 40 EUR).
  1. Bargeldabhebungen von Geschäftskonten: o Steuersatz: 0,8 % (ohne maximale Begrenzung).
  • o
  1. Verwendung einer Geschäftskreditkarte: o Steuersatz: 2 EUR pro Karte jährlich.
  1. Weiterbelastete Kosten (z. B. wenn eine Zahlung im Namen des Unternehmers von einer anderen Person ausgeführt wird): o Steuersatz: 0,4 % des Kostenbetrags.

 

6.3. Steuerbefreiungen:

 

Folgende Transaktionen unterliegen nicht der Finanztransaktionssteuer:

 

  • Zahlungen mit Kreditkarte (Bargeldabhebungen jedoch schon).
  • Steuerzahlungen, Abgaben und Beiträge an den Staatshaushalt.
  • Überweisungen zwischen Konten desselben Kontoinhabers innerhalb derselben Bank.

 

 

6.4.Meldepflichten und Abfuhr der Steuer

 

Hier ist zu unterscheiden, ob die betroffenen Konten in der Slowakei oder ausserhalb der Slowakei geführt weren:

 

6.4.1.Konten welche bei einer slowakischen Bank geführt werden

 

Die Steuer wird von der Bank berechnet und abgeführt.

Die Steuererklärung wird von der Bank erstellt

 

6.4.1.Konten welche bei einer ausländischen  Bank geführt werden

 

Der Steuerpflichtige muss die Steuer selbst berechnen

Die Steuer muss vom Steuerpflichtigen selbst bis zum Ende des Monats nach Ablauf des Steuerzeitraums abgeführt werden.

Die  Steuererklärung ist  durch den Steuerpflichtigen selbst  im selben Zeitraum bei der Steuerbehörde einzureichen

 

 

 

7) Änderungen beim Kinderbonus

 

Der Kinderbonus wird mit Wirksamkeit 1. Jänner 2025 reduziert und verschärft

 

Für Kinder ab einem Alter von 18 Jahren steht kein Kinderbonus mehr zu

 

Für  Kinder in  einem Alter zwischen 15 und 18 Jahren beträgt der maximale Kinderbonus 50 € pro Monat

 

Für Kinder bis zu einem Alter von 15 Jahren beträgt der maximale Kinderbonus 100 € pro Monat

 

 

Der Kinderbonus wird  darüberhinaus für Besserverdiener eingeschränkt

 

 

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