Neuerungen im slowakischen Steuerrecht 2018 und 2019

Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers

ab 1.11.2018 sind alle juristischen Personen, d.h. alle Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, verpflichtet den wirtschaftlichen Eigentümer zu melden.

Bei Nichtmeldung besteht eine erhebliche Strafdrohnung

Artikel Änderungen im slowakischen Steuerrecht 2018 und 2019 von Dr Peter Feith erschienen im Linde Verlag SWI März 2018

Wichtige Änderungen im slowakischen Steuerrecht 2018 und 2019

1 Einführung

Das Jahr 2018 bringt eine Reihe von wichtigen Änderungen im slowakischen Steuerrecht.

Zudem sind einige Änderungen im slowakischen Außensteuerrecht für das Jahr 2019 geplant:

2. Änderungen im Jahr 2018

Folgende wesentliche Änderungen wurden bereits beschlossen oder sind im Prozess der Beschlussfassung

-sogenannter Superabsetzbetrag für Forschung und Entwicklung

-Steuerbefreiung für Einkünfte  aus Lizenzen aus der sogenannten Patent box

-Einführung einer Exit Tax

-Einführung eines Steuer Zuverlässigkeits Index

-Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Belege

-Erweiterung des Begriffs Substance over Form, wirtschaftliche Betrachtungsweise

2.1. Superabsetzbetrag für Forschung und Entwicklung

Die Möglichkeit der Absetzung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung wird von 25 % auf 100 % der Aufwendungen angehoben

2.2. Steuerbefreiung für Lizenzeinkünfte aus der sogenannten Patent box

Um die Forschungs und Entwicklungs Tätigkeit in der Slowakei zu fördern ist eine Befreiung bestimmter Einkünfte aus der Verwertung immaterieller Vermögenswerte vorgesehen.

Betroffen sind im wesentlichen Lizenz Gebühren aus der Verwertung von Patenten Gebrauchsmustern Software und Design sowie aus dem Verkauf von Produkten bei welchen immaterielles Vermögen eingesetzt wurde.

Es bestehen Obergrenzen und Limits bei den Befreiungen.

Außerdem ist die Befreiung nur während der Abschreibungsdauer des immateriellen Wirtschaftsguts möglich und nur im Zusammenhang mit der eigenen Tätigkeit des Steuersubjekts in der Slowakei möglich. Im Falle der Kooperation bei der Entwicklungs Tätigkeit mit ausländischen verbundenen Unternehmen wird ein Koeffizient angewandt

2.3. Einführung einer Exit Tax

Die Exit Tax Wegzugsbesteuerung trifft  juristische Personen die  ihr Vermögen aus  der Slowakei hinaus verlagern oder ihre steuerliche Ansässigkeit ins Ausland verlegen.

Die Bewertung basiert grundsätzlich auf den fiktiven Verkaufswerten. Bemessungsgrundlage der Wegzugssteuer ist dann der fiktive Verkaufswert des ins Ausland verbrachten Vermögens abzüglich der Buchwerte des Vermögens.

Im Falle eines Wegzugs beziehungsweise eine Vermögensverlagerung innerhalb der EU ist die Möglichkeit einer Kartenzahlung auf fünf Jahre vorgesehen

2.4. Einführung eines Steuer Zuverlässigkeits Index

Steuersubjekte die bestimmte auf der Webseite der Finanzdirektion aufgezählte Kriterien erfüllen sind für eine gesonderte steuerliche Behandlung berechtigt

2.5. Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Belege

Die Aufbewahrungsfrist für Belege wird von fünf auf zehn Jahre verlängert

2.6.Erweiterung des Begriffs Substance over Form, wirtschaftliche Betrachtungsweise

es kommt zu einer Erweiterung der Definition von Scheingeschäften:

Eine Rechtshandlung oder mehreren Rechtshandlungen oder sonstige Tatsachen welche gesetzt werden ohne sinnvollen ökonomischen oder sonstigen Grund welche von der ökonomischen Realität abweichen und bei denen zumindest eines der Ziele die Vermeidung der Steuerpflicht oder die Gewinnung steuerlicher Vorteile ist für die das Steuersubjekt sonst nicht berechtigt wäre werden von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt

3.Wichtige geplante Änderungen im slowakischen Außensteuerrecht 2019

-Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs

-Einführung von CFC Regeln(Controlled foreign corporations)

-Erweiterung der Definition nahestehender bei Transferpreisen

3.1.Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs

Es ist geplant eine Erweiterung des Betriebstättenbegriffes ins slowakische Einkommens und Körperschaftsteuerrecht aufzunehmen.

Ziel der Erweiterung des Betriebsstätte Begriffs ist die Implementierung des BEPS.

Geplant sind unter anderem folgende Erweiterungen des Betriebsstätten Begriffs:

-Verhinderung künstlicher Fragmentierung  von Tätigkeiten bei Bau- und Montage Betriebsstätten durch Einbezug von verbundenen Unternehmen in den Zeittest

-Verbreiterung des Begriffs der Vertreter Betriebstätte:

Wenn der Vertreter einen wesentlichen Einfluss auf die Ausgestaltung der Verträge hat und diese ohne wesentliche Änderungen abgeschlossen werden liegt eine Vertreter Betriebstätte vor

3.2.Einführung von CFC Regeln

es ist für das Jahr 2019 geplant CFC Regeln in das slowakische Einkommens und Körperschaftsteuerrecht aufzunehmen

Ausgangspunkt ist die Eindämmung der Gewinnverschiebung in niedrig besteuerte beherrschte ausländische Gesellschaften einer slowakischen Muttergesellschaft. Unter Niedrigbesteuerung wird ein Steuersatz von weniger als der Hälfte des slowakischen Steuersatzes angenommen.

Betroffen sein werden voraussichtlich Tochter Gesellschaften mit Sitz im Ausland wenn die slowakische Muttergesellschaft einen Mehrheitsanteil besitzt und gleichzeitig eine Niedrigsteuer im Ausland vorliegt oder aber im Ausland gelegene Betriebsstätten wenn die Befreiungsmethode angewandt wird und eine Niedrigbesteuerung vorliegt.

In solchen Fällen kommt es zu einer Umrechnung der Steuerbemessungsgrundlage der beherrschten ausländischen Gesellschaft oder Betriebstätte nach dem Fremdvergleichsprinzip in Abhängigkeit von der tatsächlichen Risiko- und Funktionsstruktur sowie Auswirkungen auf die Dividendenausschüttungen und den Anteils Verkauf

3.3.. Erweiterung des Begriffs der nahestehenden bei Transfer Preisen

bedeutende Definitionserweiterung der nahestehenden Personen. Ziel dieser Änderung: Verhinderung der Gewinnverschiebung zwecks Verminderung der Steuerpflicht im Konzern, Verhinderung der Aushoehlung der Steuerbemessungsgrundlage in der Slowakei

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