Änderungen im slowakischen Steuerrecht 2017
Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 22% auf 21 %
Einführung einer Kapitalertragsteuer auf Dividenden dir an natürliche Personen
ausbezahlt werden in Höhe von 7 %
Dividenden auf Gewinne die zwischen dem 1.1.2014 und dem 31.12.2016 standen sind unterliegen anstelle der Kapitalertragsteuer der Krankenversicherungspflicht
Die Mindest Körperschaftsteuer
wird voraussichtlich mit dem Jahr 2018 abgeschafft
Die Höchstbemessungs Grundlage zur Sozialversicherung wird ab 1.1.2017 aufgehoben womit ohne Obergrenze Sozialversicherungspflicht besteht
Die Kommunikation
von Behörden mit Kapitalgesellschaften und Handelsgesellschaften wird ab 1.7.2017 nur noch über die Data Box elektronisch zugestellt.
Die Fristen beginnen in der Folge
ab dem ab rufen diesjährigen Dokuments zu laufen wird ein Dokument nicht abgerufen geht es nach 15 Tagen ab Eingang als zugestell
Die slowakische Regierung plant einige wesentliche Änderungen, welche Ausschüttungen slowakischer Kapitalgesellschaften und Kommanditgesellschaften betreffen:
Es ist angedacht, die Krankenversicherungspflicht von Dividenden und Ausschüttungen
von derzeit 14% zu streichen und dafür eine Kapitalertragssteuer auf Dividenden slowakischer Kapitalgesellschaften inclusive Gewinnanteile von Kommanditisten einzuführen.
Das Recht, Dividenden zu besteuern wird im Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Slowakei grundsätzlich dem Wohnsitzstaat zugewiesen
Das Doppelbesteuerungsabkommen Österreich Slowakei sieht unter anderem bei Dividenden das Recht des Quellenstaates vor, eine Abzugsteuer von bis zu 10% einzuheben.
Kurzanalyse unter Ausschluss sämtlicher Haftung(bei Fragen vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin):
bei Ausschüttungen aus einer slowakischen sro an einen Anteilsinhaber mit steuerlichem Wohnsitz in Österreich würde soferne die steuerlichen Pläne der Regierung umgesetzt werden grundsätzlich folgendes gelten: Abzugsteuer 7% in der Slowakei und Anrechnung auf die österreichische 27%ige Dividendensteuer
bei Ausschüttungen aus einer slowakischen KS an einen Kommanditisten mit steuerlichem Wohnsitz in Österreich würde soferne die steuerlichen Pläne der Regierung umgesetzt werden grundsätzlich folgendes gelten: Abzugsteuer 7% in der Slowakei und mangels Qualifikation der Ausschüttung in Österreich als Dividenden keine Anrechnung in Österreich. Anmerkung: die Qualifikation der Gewinnanteile von Kommanditisten in Österreich hängt von diversen Kriterien ab, die den Rahmen dieser Kurzanalyse sprengen
Das slowakische Innenministerium hat uns mit Schreiben vom November 2016 mitgeteilt dass ab 1.1.2017 behördliche Zustellungen nur noch auf elektronische Weise erfolgen
werden. Dies erfolgt durch Zustellung in das so genannte elektronische Fach der juristischen Person.
Dies gilt auch für bisher persönlich zuzustellende Schriftstücke und Bescheide!!
In diesem Zusammenhang
ist zu beachten dass es nach 15 Tagen ab der Zustellung in das elektronische Fach zu einer Zustellfiktion kommt und die Fristen zu laufen beginnen!!!
Ein Zugang zu dem elektronischen Fach der juristischen Person ist auf dreierlei Weise möglich:
1.) durch einen slowakischen personal Ausweis mit Chipkarte
2) durch eine Aufenthaltskarte nicht Gebiets ansässige mit einem Chip
3) durch notarielle Bevollmächtigung einer Person die entweder über
einen Zugang laut 1) oder 2) verfügt
Deshalb ist es dringend erforderlic, einen Zugang zum elektronischen Fach über die Möglichkeiten 1, 2 oder 3 bis Jahresende vorzubereiten so dass die Zustellungen ins elektronische
Fach ihrer juristischen Person durch sie abgefragt werden können!!
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