Wesentliche geplante Änderungen im slowakischen Steuerrecht für 2024
Slovak tax law will see some changes in the year 2024.
Amongst these changes are an increase in tax on dividends from 7% to 10%, reintroduction of a minimum corporate income tax depending on the sales figure of companies, abolishment of the reduced VAT rate on alcoholic beverages for bars and restaurants and a massive increase of stamp duties
Es sind durch die neue slowakische Regierung unter Premier Robert Fico einige wesentliche Änderungen im slowakischen Steuerrecht und Buchhaltungsrecht in 2024 geplant und in einen Gesetzesvorschlag vom.Dezember 2023 gegossen, der zum Teil auch schon vom Parlament beschlossen wurde. Es handelt sich im Wesentlichen um die in der Folge beschriebenen Punkte.
2.Erhöhung der Steuer auf Ausschüttungen
Die Steuer auf Ausschüttungen wird ab 2024 von 7% auf 10% angehoben.
Dies betrifft im wesentlichen neben Dividenden einer Aktiengesesellschaft (A.S.) und Gewinnausschüttungen einer Gmbh (s.r.o.) auch Ausschüttungen an die Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft (K.S.)
Abweichend zu der Rechtslage in Österreich wird in der Slowakei eine Kommanditgesellschaft steuerlich hybrid behandelt:
der Gewinnanteil des Komplementärs wird wie in Österreich, dem Gesellschafter direkt zugerechnet und unterliegt dessen persönlicher Einkommensteuer (Transparenzprinzip)
der Gewinnanteil des Kommanditisten wird aber analog eines GmbH Gesellschafters auf Ebene der Kommanditgesellschaft der Körperschaftsteuer (derzeit 21%) unterworfen und die Auschüttung unterliegt in der Slowakei der Steuer auf Ausschüttungen von nunmehr 10%.
3 Wiedereinführung einer Mindeskörperschaftsteuer (Steuerlizenz)
Die vor einigen abgeschaffte Mindestkörperschaftsteuer (sogenannte danova licencia Steuerlizenz) wir ab 2024 wieder eingeführt.
Die Höhe der Steuerlizenz wird allerdings nicht fix sondern abhängig vom Umsatz der Gesellschaft ausgestaltet und beträgt 340Eur bis 3840Eur
Umsatz MindestKöst
Bis 50.000Eur 340Eur
50.000 bis 250.000Eur 960Eur
250.000 bis 500.000Eur 1920Eur
Über 500.000Eur 3840Eur
Von der Mindeskörperschaftsteuer ausgenommen sind im wesentlichen:
- Offene Handelsgesellschaften (V.O.S. vergleichbar einer österreichischen OG) )
-Gesellschaften im ersten Jahr nach ihrer Gründung,
-Gesellschaften in Konkurs oder Liquidation
4.Anhebung der Umsatzschwelle für den Status steuerbegünstigter Kleinunternehmer
Die Umsatzschwelle für die Anwendung des reduzierten Einkommensteuersatzes von 15% für Kleinunternehmer wird von 49.790Eur auf 60.000Eur angehoben
Der Mehrwertsteuersatz auf alkoholische Getränke in der Gastronomie wird von 10% auf 20% angehoben
6.Anhebung der Beitragssätze für die Gesundheitsversicherung
Sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerbeitrag zur Gesundheitsversicherung wird um jeweils 1% angehoben.
Der Arbeitgeberbeitrag zur Gesundheitsversicherung erhöht soich damit von 14% auf 15%,
der Arbeitnehmerbeitrag zur Gesundheitsversicherung von 10% auf 11%
7.Reduktion des Beitrages zur Altersvorsorge
Der Beitrag zur 2.Säule der Altersvorsorge reduziert sich von 5,75% auf 4%
8.massive Gebührenerhöhungen
Die Verwaltungs- und Gerichtsgebühren sowie die Gebühren für Leumundszeugnisse werden um 50% angehoben
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