Änderungen 2022

Artikel von Dr Feith erschienen in SWI Linde Verlag April 2022

Wesentliche Änderungen im slowakischen Steuerrecht für 2022

Slovak tax law sees some changes in the year 2022.

Amongst these changes are a more taxpayer friendly treatment of loss carry forwards, mandatory electronic communication with tax authorities, possibility of electronic archiving and reduction of the threshold for the application of the reduced income tax rate of 15%. Additional new requirements for VAT tax payers were implemented. These requirements comprise the registration of bank accounts with tax authorities and checking of creditors bank accounts against an account directory published by tax authorities

 

 

1. Einleitung

 

Es kommt zu einigen Änderungen im slowakischen Steuerrecht und Buchhaltungsrecht mit Wirksamkeit ab 2022. Es handelt sich im Wesentlichen um die in der Folge beschriebenen Punkte.

 

 

2.Digitalisierung der Belegaufbewahrung

Die Novellierung des Buchhaltungsgesetzes sieht die Möglichkeit der digitalisierten elektronischen Belegaufbewahrung vor. Damit besteht für den Buchführungspflichtigen die Alternative zwischen Archivierung in Papierform und elektronischer digitalisierter Archivierung.

Unter elektronischer Archivierung versteht sich die Speicherung auf einem elektronischen Datenträger, z.b. CD, externe Harddisk, Cloud.

3. elektronische Kommunikation mit den Finanzbehörden

Es erfolgt die Umstellung der Kommunikation mit den Finanzbehörden auf elektronische Form über das elektronische Postfach des Steuerpflichtigen. d.h. die Zustellung von Schriftstücken geschieht nicht mehr auf postalischem Weg.

Auch Anbringen und Erklärungen von Unternehmern sind nunmehr ausschließlich auf elektronischem Weg möglich. Unter Unternehmern versteht man juristische Personen inclusive Personenhandelsgesellschaften sowie natürliche Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, Land-und Forstwirtschaft oder selbständiger Arbeit. Sonstige natürliche Personen sind auch in Zukunft berechtigt, Anbringen und Erklärungen auf postalischem Weg einzubringen (z.b. bei Einkünften aus Grundstücksveräußerungen innerhalb der Spekulationsfrist)

 

 

4.Informationspflicht über Belegaufbewahrung von Buchhaltungseinheiten in Liquidation

 

Gesellschaften in Liquidation sind verpflichtet der Steuerbehörde nachzuweisen, wer für die Archivierung der Buchhaltungsbelege bis zum Ablauf der Belegaufbewahrungspflicht zuständig ist (z.b. an Hand von Verträgen)

 

5. Änderung der Verlustvortragsregelung ab 2020

Für Verluste, die ab inklusive dem Jahr 2020 entstanden sind, gilt folgende neue Regelung:

-Vortragsgrenze: Verluste können 5 Jahre vorgetragen werden

-Verrechnungsgrenze: Verlustvorträge können bis zu maximal 50% der Höhe der steuerlichen Bemessungsgrundlage im Jahr der Verrechnung angesetzt werden

 

Für Verluste die bis inclusive 2019 entstanden sind gilt nach wie vor folgende Regelung:

-Verluste können 4 Jahre vorgetragen werden

-Verlustvorträge sind starr zu jeweils einem Viertel in den darauffolgenden 4 Jahren zu verrechnen, unabhängig davon, ob im Jahr der Verrechnung positive Steuerbemessungsgrundlagen vorliegen oder nicht

 

Damit ergibt sich für den Steuerpflichtigen die Erleichterung, dass die Einschränkung, der starren Verrechnung jährlich zu jeweils einem Viertel entfällt und damit eine schnellere Verlusterwertung möglich und das Risiko des Untergehens von Verlustvorträgen reduziert wird.

 

 

6. Herabsetzung der Grenze für die Anwendung des reduzierten Einkommens- und Körperschaftsteuertarifs

Die Grenze für den reduzierten Einkommens-und Körperschaftssteuersatz wird von 100.000€ auf 49.790€ reduziert. Dies entspricht gleichzeitig der Umsatzsteuerkleinunternehmergrenze.

Dieser reduzierte Steuersatz gilt für juristische Personen inklusive Personenhandelsgesellschaften sowie natürliche Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft und selbständiger Arbeit

7.Anhebung der Kriterien der Jahresabschlussprüfungspflicht

Die Grenzen für die Pflicht zur Durchführung einer Jahresabschlussprüfung werden wie folgt angehoben:

 

                                                            bis 2021                                               ab 2022

 

Summe Aktiva                                     3 Mio €                                                4 Mio €

Umsatz                                                6 Mio €                                                8 Mio €

Mitarbeiter                                         40                                                        50

 

Es sind jeweils zwei von drei Kriterien zu erfüllen, um eine Prüfungspflicht auszulösen

 

8.Neue Meldepflichten und Haftungen für Mehrwertsteuerzahler

Mehrwertsteuerzahler sind verpflichtet, alle Bankkonten, die sie für ihre Unternehmenstätigkeit nutzen, der Finanzverwaltung zu melden.

Die Finanzverwaltung veröffentlicht alle so übermittelten Bankkonten in einem Verzeichnis unter der Adresse financnasprava.sk

Bevor eine Rechnung mit Mehrwertsteuer an einen Lieferanten überwiesen wird, ist zu überprüfen, ob dessen Bankkonto im Verzeichnis der Finanzverwaltung veröffentlicht wurde und dem Lieferanten zugeordnet ist

Sollte eine Zahlung auf ein nicht im Verzeichnis veröffentlichtes Konto erfolgen, und der Lieferant führt die Mehrwertsteuer nicht korrekt ab, so haftet der Abnehmer für die nicht entrichtete Mehrwertsteuer

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